Lokalpresse vom 9. November 2010

Trügerische Tierliebe?

Ein 57-jähriger Landwirt wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, am Amtsgericht Marburg verurteilt. Darüber hinaus verhing Richter Dr. Johann Lessing ein Tierhaltungsverbot auf drei Jahre. Dem Bauer aus dem südlichen Landkreis ist es in dieser Zeit verboten Rinder zu halten.

Zu verantworten hatte sich der Verurteilte wegen dem Vorwurf eines seiner 15 Tiere durch Unterversorgung verenden lassen zu haben. Der zuständige Amtstierarzt bestätigte diesen Vorwurf und gab zu Protokoll die Tiere auf dem Hof haben unter Mangelerscheinungen gelitten. Im Besonderen war in einem Bereich des Stalls nur Betonboden, auf welchem eine der Kühe festlag. Weit entfernt von Futter und Wasser.

Zwar wurde der Misstand, vor allem an dieser Kuh, mit allen Mitteln behandelt, jedoch konnte dieses Tier nicht mehr auf die Hufe gebracht werden und musste deswegen eingeschläfert werden. Einen Gewinn erzielt der Bauer durch das Tier so nicht mehr: Das Fleisch eines eingeschläferten Tieres ist für den Verzehr nicht mehr freigegeben.

Bei dem besagten Tier fanden sich Beweisspuren wie Druckstellen, dass das Tier schon mehrere Tage festgelegen habe.

Tatsache ist auch, dass sich der Landwirt bereits einmal vor Gericht wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste. Bereits vor zwei Jahren wurde er zu einer Geldstrafe wegen Tierquälerei verurteilt.

Inzwischen ist durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den zuständigen Amtstierarzt nachgewiesen werden, dass der 57-Jährige in keiner Verbindung zu den kürzlichen Vorfällen steht, in denen Kühe erst schwer verletzt und geschächtet wurden, später dann aber kurioserweise laienhaft versorgt und bandagiert.

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